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Atemschutz & Bart

Da es vermehrt Anfragen und Diskussionen rund um das Thema "Atemschutz & Bart" gab, folgt hier die persönliche Meinung von Daniela Quenstedt dazu:

Atemschutz mit oder ohne Bart???

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

leider kann ich diese Endlos-Diskussion so gar nicht verstehen. Ich möchte hier Allen meine persönliche Meinung als ausgebildete Feuerwehrfrau mit AGT-Lehrgang zu diesem Thema erläutern. Vielleicht sollte man doch nochmal über das Eine oder Andere nachdenken. Ich fange mal an mit der FwDV 7 Atemschutz – die ja jeder kennt.

Auszug:
3. Anforderungen an Atemschutzgeräteträger Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben;
• körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen);
• erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
• die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
• regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
• zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen. Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - FwDV 7 Ausgabe 2002 mit Änderungen 2005 Seite 6 bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).

Da steht doch nun wirklich eindeutig, dass Bartträger ungeeignet sind. Wenn ich ungeeignet bin, dann kann das mit Bart nicht richtig sein. Das würde sonst ja auch bedeuten, dass Kameraden mit Piercings im Bereich der Dichtlippen ebenfalls als AGT laufen können, denn die werden hier auch „nur“ als „ungeeignet“ beschrieben. Mal ehrlich - würdet ihr mit einem dicken Piercing im Bereich der Dichtlippen, euch selber als „sicher“ einstufen??? Ich hoffe doch nicht!
Ohne Bart - So wurde auch ich damals ausgebildet in der FTZ. Zu meiner großen Freude gibt es Feuerwehren, bei denen solche Diskussionen nicht aufkommen. Da gibt es die klare Regel „kein Bart“ und fertig.
Ich kann auch gar nicht nachvollziehen, wie man so leichtfertig mit seiner Gesundheit umgehen kann. Ihr habt alle nur die EINE. Die wollt ihr nicht wirklich wegwerfen. Oder?
Haare im Bereich der Dichtlippen können Undichtigkeiten am Gesicht und Funktionsstörungen von Ventilen der Atemanschlüsse verursachen. Dadurch können Schadstoffe einströmen.

Warum muss man es unbedingt darauf anlegen?
Warum geht man nicht auf Nummer Sicher und rasiert sich?
Warum tragen wir denn Handschuhe bei der ersten Hilfe? Als Schutz vor Ansteckungen. Und vor Kohlenmonoxid wollen wir uns nicht schützen? Wer garantiert euch denn, dass euch nichts passiert als Bartträger? Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema. Wer noch weiter Fragen hat, kann mich gerne persönlich kontaktieren. Diese anonyme Anfrage, lässt mich glauben, dass der anonym „Anfragende“ sich vielleicht doch nicht sicher ist, was nun besser wäre. Ich hoffe ihn umgestimmt zu haben, so dass er seine persönliche Gesundheit nun doch über seinen Bartwuchs stellt.

Mit kameradschaftlichem Gruß Daniela Quenstedt

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